In Österreich gibt es aktuell rund 18.000 Mobilfunksender, welche den Betrieb von drei Mobilfunknetzen und eine engmaschige Netzabdeckung ermöglichen. Für den voranschreitenden Netzausbau, der teilweise sogar an gesetzlichen Ausbauverpflichtungen geknüpft ist, ist eine Modernisierung oder eine Ergänzung um weitere Sendeanlagen erforderlich.
Die Auswahl eines geeigneten Standorts zur Errichtung eines Mobilfunkmasten ist ein komplexer Prozess, bei dem viele technische, wirtschaftliche und rechtliche Faktoren berücksichtigt werden müssen:
Topographie: Die Beschaffenheit des Geländes spielt eine wichtige Rolle. Hügel, Berge und Täler können die Funkwellen beeinflussen, indem sie diese blockieren, reflektieren oder ablenken. Hohe Positionen, wie Hügelkuppen, sind oft bevorzugte Standorte, da sie eine größere Abdeckung bieten.
Bauliche Gegebenheiten: Große Gebäude können Funkwellen blockieren. Daher muss der Standort eines Sendemasten so gewählt werden, dass er die meisten Nutzer in einem Gebiet abdeckt und dabei bauliche Hindernisse minimiert.
Interferenz mit anderen Sendern: Um Interferenzen zwischen benachbarten Sendern zu vermeiden, müssen diese in einem bestimmten Mindestabstand voneinander platziert werden.
Bevölkerungsdichte: Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte oder hohem Datenverkehr erfordern eine dichtere Abdeckung. Shoppingzentren, Bürokomplexe oder Verkehrsknotenpunkte könnten zusätzliche Stationen erfordern, um eine adäquate Servicequalität zu gewährleisten. In großen Städten werden aufgrund der Menge an Gesprächen und Datenpaketen mehr Sendeanlagen notwendig, als in weniger dicht besiedelten Gebieten
Rechtliche und kommunale Vorgaben: Bei der Standortauswahl sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Einige Gemeinden haben spezifische Regelungen, die die Platzierung von Sendemasten in bestimmten Gebieten beschränken.
Wirtschaftlichkeit: Die Kosten für den Kauf oder die Anmietung von Grundstücken, die Errichtung des Mastes und die laufende Wartung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ein Standort kann aus technischer Sicht ideal sein, aber wenn die Kosten zu hoch sind, wird vielleicht ein weniger optimaler, aber wirtschaftlicherer Standort gewählt.
Weitere Informationen für Gemeinden hat die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (kurz RTR) hier zusammengestellt.
Mobilfunksender sind für die Übertragung von Sprach-, Daten- und Multimedia-Signalen zwischen dem Mobilfunknetz und den Mobiltelefonen verantwortlich. Durch die Verwendung verschiedener Frequenzbänder und Technologien, die von 2G, 3G und 4G bis hin zu den modernsten 5G-Netzen reichen, bilden sie das Rückgrat eines Mobilfunknetzes und haben direkte Auswirkung auf die Netzabdeckung und Datenübertragungsgeschwindigkeiten.
Jeder Mobilfunksender verfügt über eine oder mehrere Antennen. Antennen sind sowohl für das Senden und Empfangen von Mobilfunksignalen zuständig. Für ein besseres Signal werden sie meist auf einen bestimmten Bereich ausgerichtet. Die Antennen bündeln ihre elektromagnetischen Felder und senden sie, ähnlich dem Licht einer Taschenlampe in eine bestimmte Richtung.
Im Vergleich zu Radio- oder Fernsehsender versorgen Mobilfunksender nur ein vergleichsweise kleines Gebiet und kommen daher mit deutlich weniger Sendleistung aus. So arbeiten die Antennen von Mobilfunksendeanlagen oft nur mit einer maximalen Eingangsleistung von bis zu 250 Watt.
Funkanwendungen wie z.B. Mobilfunk erzeugen elektromagnetische Felder. Diese lassen sich unterscheiden, in solche, die durch elektrische Spannung verursacht werden, und jene magnetischen Felder, welche durch fließenden elektrischen Strom entstehen. Im Frequenzbereich des Mobilfunks sind beide Arten untrennbar miteinander verbunden. Die Stärke der elektromagnetischen Felder kann dabei in Watt pro Quadratmeter W/m2 angegeben werden.
Die geltenden Personenschutz-Grenzwerte wurden von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) festgelegt, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) übernommen und von der Europäischen Union (EU) empfohlen.
In Österreich wurden die internationalen Grenzwertempfehlungen in der OVE-Richtlinie OVE R23-1:2017 umgesetzt. Die für den Mobilfunk zur Anwendung kommenden Referenzwerte betragen je nach Frequenz zwischen 4 bis 10 Watt pro m2.
Frequenz
Referenzwert
800 MHz
4,0 Watt / m2
900 MHz
4,5 Watt / m2
1800 MHz
9,0 Watt / m2
2100 MHz
10 Watt / m2
2600 MHz
10 Watt / m2
3500 MHz
10 Watt / m2
Die für Menschen relevanten Personenschutz-Grenzwerte werden nur in unmittelbarer Nähe zur Antenne überschritten. Daher wird rund um die Antenne in der Regel ein Sicherheitsbereich festgelegt, der nur für Wartungszwecke betreten wird und nicht öffentlich zugänglich ist. Außerhalb dieses Sicherheitsabstands, der meist nur ein paar Meter beträgt, müssen die zulässigen Grenzwerte stets eingehalten werden.
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